Brustvergrößerung
vom spezialisierten Facharzt
für Ästhetische Plastische Chirurgie Köln
Wie
sind unsere spezialisierten Fachärzte qualifiziert
und was zeichnet sie aus?

Alle unsere spezialisierten Fachärzte
für Plastische und Ästhetische Chirurgie müssen unser
Mindestanforderungsprofil erfüllen. Dieses wird regelmäßig
überprüft. Dieses Profil enthält folgende Mindestvoraussetzungen:
Ausbildung zum Facharzt für
Plastische und Ästhetische Chirurgie
Der Facharzt für Plastische
Chirurgie bzw. Facharzt für Plastische und Ästhetische
Chirurgie ist ein anerkannter Facharzt. Zum Ausbildungsumfang gehört
die ästhetische Chirurgie, die Rekonstruktive Chirurgie (=wiederherstellende
Chirurgie z. B. nach Unfällen oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie
und die Handchirurgie. Fachärzte für Plastische Chirurgie
lernten innerhalb ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große
oder schwierige Fehlbildungen bzw. Unfallschäden wiederhergestellt
werden können (z. B. Hautschäden nach Verbrennungen beheben,
Ohren aus Knorpelteilen nachbilden, Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen,
etc.).
Der Titel "kosmetischer Chirurg,
ästhetischer Chirurg oder Schönheitschirurg" ist
ungeschützt. So mancher Gynäkologe, Dermatologe oder Allgemeinarzt
wechselte sein Praxisschild aus und ersetzte es durch ein Schild
mit dem Titel "ästhetische Chirurgie, ästhetische
Medizin oder Schönheitschirurg".
Jahrelange Erfahrung in leitender
Funktion
Es ist wie in jedem Beruf –
nur jahrelange Erfahrung sorgt für die notwendige Routine und
Sicherheit. Daher achten wir darauf, dass jeder unserer angeschlossenen
Fachärzte mindestens 6 Jahre in leitender Funktion (z. B. Oberarzt,
Chefarzt, etc.) tätig war. Dies sorgt auch dafür, dass
ein Arzt lernt, für eine Abteilung die Verantwortung zu übernehmen.
Spezialisierung auf Teilbereiche
der Ästhetischen Chirurgie
Nicht jeder Arzt kann alle Behandlungen
sehr gut. Daher muss eine Spezialisierung auf die Eingriffe nachgewiesen
werden.
Beratung vom Operateur
Es geht um Sie! Daher muss der Operateur
genau wissen, was Sie sich vorstellen. Dies wird in einem kostenfreien
Beratungstermin mit dem ärztlich machbaren abgeglichen. Entsprechend
kann Ihnen der Operateur auch genau sagen, welche Gefahren, Komplikationen
bzw. Möglichkeiten bestehen, so dass Sie für sich überlegen
können, ob der Eingriff für Sie in Frage kommt. Das Beratungsgespräch
muss frühzeitig erfolgen, so dass Sie genügend Bedenkzeit
haben und alle offenen Fragen vor der Behandlung klären können.
Nur so ist in unseren Augen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit
zwischen Patient und Operateur möglich.
Regelmäßige Weiterbildung
des Operateurs und des Personals
Nichts ist so stetig wie die Veränderung
– daher müssen alle unsere Fachärzte für Plastische
und Ästhetische Chirurgie eine regelmäßige Weiterbildung
nachweisen. Und das nicht nur für sich – sondern auch
für das Personal.
Vollmitglied in der Deutschen
Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen
Chirurgen (DGPRÄC – ehemals Vereinigung der Deutschen Plastischen
Chirurgen)
Die Deutsche Gesellschaft der Plastischen,
Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen, kurz DGPRÄC,
ist offizieller Vertreter der deutschen Plastischen Chirurgie und
vertritt die allgemeinen und berufspolitischen Interessen der Plastischen
Chirurgie.
Zweck und Aufgabe der DGPRÄC
ist die Entwicklung und Erhaltung der Plastischen Chirurgie in Deutschland
als selbständige Monospezialität. Dazu gehört:
• Die Förderung der Plastischen
Chirurgie in praktischer und wissenschaftlicher Hinsicht.
• Die Forschung und Entwicklung von Techniken, Methoden
und Fähigkeiten.
• Sicherung und Entwicklung der Ausbildung zum Plastischen
Chirurgen.
• Etablierung von Qualitätsstandards der Plastischen
Chirurgie.
• Weiterbildung zum Facharzt der Plastischen Chirurgie,
was die Qualifizierung der Mitglieder auf breiter Basis ermöglicht.
• Ärztliche Fortbildung von ausgebildeten Fachärzten,
zur Sicherung der Qualität der DGPRÄC-Mitglieder.
Die DGPRÄC ist Mitglied im internationalen
Dachverband der Plastischen Chirurgen, der International Confederation
of Plastic, Reconstructive and Aesthetic Surgery IPRAS.
Im DGPRÄC gibt es unterschiedliche Mitgliedsarten. Jeder unsere
Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie
muss Vollmitglied der DGPRÄC sein.
Hochwertige und moderne OP-Ausstattung
Alle unsere angeschlossenen Fachärzte
für Plastische und Ästhetische Chirurgie müssen einen
hochwertigen und modernen OP nachweisen. Dies sorgt für die
notwendige Sicherheit, wenn während des Eingriffs eine Komplikation
entstehen würde.
Hochwertige Implantate
Unsere angeschlossenen Fachärzte
für Plastische Chirurgie verwenden ausschließlich Implantate,
die eine FDA-Zulassung und eine lebenslange Austauschgarantie besitzen.
Regelmäßige Kontrolle
der Sicherheitsvorkehrungen
Was nutzen Sicherheitsvorkehrungen,
wenn Sie nicht funktionstüchtig sind? Daher müssen alle
angeschlossenen Partner regelmäßig ihre Sicherheitsvorkehrungen
überprüfen.
Hohe Patientenzufriedenheit und
Qualitätskontrolle
In der Ästhetik geht es nicht
nur um das operative Ergebnis – es geht in unseren Augen vielmehr
darum, dass Sie sich in Ihrer Haut wohler fühlen. Daher ist
für uns eine hohe Patientenzufriedenheit wichtig. Hierzu müssen
bei jedem unserer Partner entsprechende Qualitätskontrollen
nachgewiesen werden.
Dies ist nicht nur im operativen
Bereich so – sondern es geht auch darum, wie z. B. der Operateur
auch außerhalb der Sprechzeiten, z. B. für eventuelle
Komplikationen erreichbar ist, wie schnell auf Anfragen reagiert
wird, dass umfangreiche Nachkontrollen nach der Operation durchgeführt
werden, dass umfangreiche Beratungsgespräche durchgeführt
werden, etc.
Haftpflichtversicherung auch für
Ästhetische Eingriffe
Jeder unserer spezialisierten Fachärzte
muss uns eine Arzthaftpflichtversicherung nachweisen, die auch ästhetische
Eingriffe beinhaltet.
Kostentransparenz und Inklusiv-Angebote
Oft sitzt der Teufel im Detail. Sie
müssen vor der Operation genau wissen, was im Bereich Kosten
auf Sie zukommt (inkl. Mieder, eventuelle Anästhesiekosten,
etc.).
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
und Verwendung international anerkannter Methoden
Jeder unserer Partner ist verpflichtet,
gesetzliche Vorgaben einzuhalten und unzulässige Werbung zu
unterlassen (z. B. Werbung ohne vorher-nachher-Bilder, unzulässige
Werbeaussagen wie z. B. "Schlanker in 2 Stunden" etc.)
Weiterhin verpflichtet sich jeder
Partner, nur international anerkannte Behandlungsmethoden zu verwenden,
so dass Ihr Risiko möglichst minimiert wird.
All diese Punkte werden vor Beginn und
während der Kooperation durch regelmäßige Kontrollen
überprüft.
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